AUF ALLE FÄLLE BÜRGERNAH

Im kommunalen Bereich sind Kund*innen nicht Konsument*innen, sondern eher Kooperationspartner*innen. Texte müssen verständlich und nutzenorientiert sein, Handlungserwartungen müssen präzise formuliert und einfach auszuführen sein. Hier kommt es häufig weniger auf sprachliche Raffinesse als vielmehr auf gute Benutzerführung an. Ich arbeite nach den Empfehlungen des Bundesverwaltungsamtes für bürgernahe Verwaltungssprache:

Jede behördliche Entscheidung oder andere Mitteilung muss sprachlich, inhaltlich und in der Art der Begründung so gestaltet sein, dass die Bürgerin oder der Bürger sie verstehen und akzeptieren kann. Das Schreiben einer Behörde wirkt wie eine Visitenkarte der öffentlichen Verwaltung. Eine Sprache, die Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, verliert ihren Sinn.“

(Bundesverwaltungsamt (Hrsg.): „Bürgernahe Verwaltungssprache“. Seite 6. Köln 2002 (4))